Der Gemeinderat hat anlässlich der Urversammlung vom 20. Juni 2025 darüber informiert, dass die Gebäudeadressen überarbeitet werden müssen.
Grund dafür sind neue gesetzliche Vorgaben des Bundes. Konkret betrifft dies die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnregister sowie die Verordnung über die geografischen Namen.
Deshalb hat die Gemeinde Ferden den Strassen- und Gebäudenummerierungsplan neu erstellt. Einerseits mussten die bisher unnummerierten Ökonomiegebäude eine genaue Adresse erhalten, andererseits bisher fehlende Strassen ergänzt werden. Wir haben bei der Bezeichnung darauf geachtet, dass die Strasse so benannt wird, wie der Ort, an den sie führt, und zwar von West nach Ost, sofern kein Eigenname gebräuchlich ist. Dialektbezeichnungen wurden weitgehend vermieden. Der Beschaffenheit/Befahrbarkeit der Strassenbezeichnung wurde mit den Bezeichnungen –weg, -gasse und –strasse Rechnung getragen.
Die erforderlichen Adressänderungen nehmen Sie bitte selbst vor. Dies gilt für sämtliche in Ihrem Haushalt lebenden Personen.
Die Einführung durch die Schweizerische Post nimmt rund ein Jahr in Anspruch.
Davon ausgehend, dass Neubauten berücksichtigt worden sind, ist eine Neuadressierung in Zukunft bis auf Weiteres nicht vorgesehen.
Deshalb wird die Gemeinde Ferden die Strassennamen beschildern und die Gebäude bis zum 30.09.2026 mit den entsprechenden Hausnummern versehen.
Wo möglich, werden die Strassenschilder an gemeindeeigener Infrastruktur angebracht.
Personen, welche von einer Änderung betroffen sind, erhielten am 17.07.2026 ein Schreiben mit ihrer neuen Adresse.